Die Repräsentation von Aktien durch Sicherheits-Token wird durch gesetzliche Grundlagen gestützt, die am 1. Februar 2021 in Kraft getreten sind. Daher verfügen noch wenige Rechtsberater über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen, um Unternehmen in diesem Bereich beraten zu können. Viele Kanzleien tun sich derzeit schwer mit dem Thema, da es sehr komplex ist und Anwendungsfälle noch selten sind.
Aktionariat AG verfolgt das Thema jedoch schon seit der Ausarbeitung des neuen Gesetzes sehr genau.
Partnerschaft mit Experten
Eine umfassende zweistündige Beratung sowie ein juristisches Paket mit Gesellschaftsvertrag und Tokenbedingungen durch unsere Partnerkanzlei LEXR ist in unserem Angebot enthalten. Weitere Beratungen, wie z.B. die Überarbeitung eines bestehenden Aktionärsvertrags, können Sie bei LEXR in Auftrag geben.
Selbstverständlich können Sie auch mit einer anderen Anwaltskanzlei oder einem anderen Rechtsberater zusammenarbeiten und trotzdem unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
LEXR ist jedoch eine der wenigen Anwaltskanzleien in der Schweiz, die über Blockchain-Experten mit echter Tokenisierungserfahrung verfügt. Die von LEXR vorgeschlagene Methodik und das Angebot sind derzeit nur in der Schweiz verfügbar, es werden jedoch Untersuchungen zu ihrer Anwendung in anderen Rechtsordnungen durchgeführt.
Unser Angebot beinhaltet alle notwendigen rechtlichen Dokumente (exkl. Aktionärsvertrag), sowie zwei Stunden Rechtsberatung mit LEXR:
- Satzungsänderung
- Share token terms (Registration Agreement)
- Draggable token shareholder agreement (Token Holder Agreement)
LEXR kann zusätzlich abdecken:
Sonstige rechtliche Aspekte
Darüber hinaus können wir unter NDA eine Bestätigung der FINMA vorlegen, dass für den Betrieb eines Brokerbots, wie wir ihn entwickelt haben, keine Lizenz erforderlich ist.